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Artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung / Befreiung
Der Artenschutz ist ein wichtiger Aspekt des Naturschutzes und der Landschaftspflege. Durch artenschutzrechtliche Bestimmungen sind die meisten heimischen Tier- und Pflanzenarten sowie deren Lebensräume und Zufluchtsstätten geschützt. Besonders geschützte Tiere dürfen nicht gefangen und nicht getötet werden, ihre Nester, Eier oder Wohnstätten nicht zerstört beziehungsweise gestört werden.
Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen führen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Eine Ausnahmegenehmigung kann z. B. zugelassen werden,
- zur Abwendung ernster land- oder forstwirtschaftlicher Schäden,
- zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
- für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung,
- im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit,
- aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.
Kapitel 5 Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung
30 € bis 5.000 €
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:38:50 Uhr
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Maßnahmen, die zu einer Beeinträchtigung von Tieren und Pflanzen führen, bedürfen einer ausdrücklichen Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Eine Ausnahmegenehmigung kann z. B. zugelassen werden,
- zur Abwendung ernster land- oder forstwirtschaftlicher Schäden,
- zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt,
- für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung,
- im Interesse der Gesundheit des Menschen oder der öffentlichen Sicherheit,
- aus anderen zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses.
Kapitel 5 Bundesnaturschutzgesetz
Bundesartenschutzverordnung
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/83743/showDer Kreis Euskirchen engagiert sich dafür, Natur und Landschaft des Kreisgebietes nachhaltig zu schützen und zu verbessern.
Die Untere Naturschutzbehörde nimmt dabei zahlreiche Aufgaben in Natur- und Artenschutz sowie in der Landschaftspflege wahr.
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