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Anträge auf Grundlage UIG (Auskünfte)
Beschreibung
Das Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (UIG NRW) gibt jedem einen Anspruch auf freien Zugang zu Umweltinformationen. Dieser Anspruch erstreckt sich auf alle bei den zuständigen Behörden vorliegenden und für sie bereitgehaltenen Informationen über den Zustand der Gewässer, der Luft, des Bodens, der Tier- und Pflanzenwelt sowie der natürlichen Lebensräume. Zudem beinhaltet die Informationspflicht Auskunft über sämtliche Tätigkeiten, von denen Belästigungen oder Belastungen der vorgenannten Umweltmedien ausgehen können sowie über Tätigkeiten und Maßnahmen zum Schutz dieser Umweltbereiche.
Rechtsgrundlagen
Umweltinformationsgesetz NRW
Kosten
Eine UIG-Auskunft ist gebührenpflichtig. Ausnahmen davon sind aber z.B. die Erteilung mündlicher und einfacher schriftlicher Auskünfte, die Einsichtnahme in Umweltinformationen vor Ort.
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Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Umwelt
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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