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Änderungsgenehmigung einer Anlage nach BImSchG
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erheblich sein können (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG).
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 16.11.2023 - 15:01:15 Uhr
Eine Änderung der Lage, der Beschaffenheit oder des Betriebs einer genehmigungsbedürftigen Anlage bedarf der Genehmigung nach § 16 Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG), wenn durch die Änderung nachteilige Auswirkungen hervorgerufen werden können und diese für die Prüfung nach § 6 Abs. 1 Nr. 1 BImSchG erheblich sein können (wesentliche Änderung nach § 16 BImSchG).
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/83237/showDer Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
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