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Genehmigung einer Anlage nach BImSchG
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Basis für die Genehmigung von Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bezüglich Größe oder Durchsatzmenge - überschreiten.
Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) aufgeführt sind.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 21.12.2023 - 14:10:41 Uhr
Das Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) ist die Basis für die Genehmigung von Anlagen, die bestimmte Grenzen - z. B. bezüglich Größe oder Durchsatzmenge - überschreiten.
Eine Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz ist erforderlich bei Anlagen, die im Anhang der Vierten Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über genehmigungsbedürftige Anlagen – 4. BImSchV) aufgeführt sind.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/83236/showDer Immissionsschutz ist ein Bereich des Umweltschutzes, der sich insbesondere mit den Themen Luftverunreinigungen, Lärm und Gerüche befasst. Auch Licht, Wärme oder Erschütterungen können in den Bereich fallen.
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