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Anzeige über eine beabsichtigte Betriebseinstellung
Anzeige über eine beabsichtigte Betriebseinstellung einer genehmigungsbedürftigen Anlage gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG
Beabsichtigt der Betreiber einer genehmigungsbedürftigen Anlage den Betrieb einzustellen, so hat er dies der zuständigen Behörde gemäß § 15 Abs. 3 BImSchG anzuzeigen.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 16.11.2023 - 14:31:00 Uhr