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Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

Beschreibung

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung sind eine Leistung der Sozialhilfe nach dem SGB XII.

Wer Ihre*n richtige*r Ansprechpartner*in ist, hängt von Ihrer derzeitigen Wohnsituation ab.

Wenn Sie in einer stationären Einrichtung leben, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.2 (Hilfe zur Pflege)

Leben Sie in einer besonderen Wohnform, wenden Sie sich bitte an die Mitarbeitenden des Teams 50.3 (BTHG)

Wenn Sie in einer Mietswohnung- /oder Mietshaus oder einer Eigentumswohnung /-haus leben, wenden Sie sich bitte je nach Wohnort an die zuständigen Mitarbeitenden des Team 50.4 an den Standorten Euskirchen, Mechernich oder Schleiden. Einen allgemeinen Kontakt finden Sie rechts in der Spalte. Ihre/n zuständige/n Sachbearbeiter*in finden Sie weiter unten.

 

Unser Sozialsystem bietet insgesamt drei Leistungssysteme zur Absicherung des Lebensunterhalts:

Die ersten beiden Systeme sind Bestandteile der Sozialhilfe nach SGB XII und werden je nach Wohnsituation durch die Mitarbeitenden des Kreises Euskirchen von Team 50.1 (stationär), 50.3 (besondere Wohnform) oder 50.4 (eigenständige Wohnsituation) erbracht.

Das dritte System – die Grundsicherung für Arbeitsuchende – bezieht sich auf das Zweite Buch Sozialgesetzbuch und wird durch das Jobcenter EU-Aktiv erbracht.


Hinweise und Besonderheiten

Bitte wenden Sie sich an den jeweiligen Sozialhilfe-Standort, der für Ihr Gebiet zuständig ist.

Standort Euskirchen

  • Bad Münstereifel
  • Euskirchen
  • Weilerswist

Standort Mechernich

  • Mechernich
  • Zülpich

Standort Schleiden

  • Blankenheim
  • Dahlem
  • Hellenthal
  • Kall
  • Nettersheim
  • Schleiden

Für den Standort Euskirchen sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A-Brem und Kem-Kil: Frau Kolb

Bren-E und Klin-Klz: Frau Werner

Karb-Kaz und U-Z: Frau Franz

Kb-Kel und Lau-Mur: Herr Hofmeister

Km-Kol und Mus-Reg: Frau Hupp

F-Gh, Gole-Hae und Kim-Klim: Herr Schröder

Schum-T: Herr Meister

Reh-Schul: Frau Odenbach

Gl-Gold und Koq-Lat: Frau Overkamp

Has-Kara und Kom-Kop: Frau Schmitz

 

Für den Standort Mechernich sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A-Gl: Frau Fischer

Gm-Lh: Frau Matauschek

Li-R: Frau Hück

S-Z: Frau Krohn

 

Für den Standort Schleiden sind folgende Sachbearbeiterinnen und Sachbearbeiter tätig. Bitte wählen Sie entsprechend der Buchstabenzuordnung Ihres Nachnamens aus:

A, B, D, E: Frau Fritze

C, F-J: Frau Henz

K-Me: Frau Kaufmann

Mf-Schm: Frau Jahnke

Schn-Z: Frau Krein

 

Als Teamleitung für diesen Bereich:

Herr Christoph Liermann


Voraussetzungen

Die Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung können Menschen beanspruchen, die ihren Lebensunterhalt

  • weder aus eigenen Kräften (z.B Einsatz der Arbeitskraft),
  • noch aus eigenen Mitteln (Einkommen und Vermögen)
  • noch mit Hilfe anderer (z.B. Ehepartner*in, Eltern, Kinder)

 

bestreiten können und

  • die Altersgrenze erreicht haben oder
  • dauerhaft voll erwerbsgemindert sind oder
  • in einer Werkstatt für Menschen mit Behinderung oder vergleichbarer Einrichtung beschäftigt sind

 

und

  • keinen Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II oder Hilfe zum Lebensunterhalt nach dem 3. Kapitel SGB XII haben.

 

Wichtig ist, dass die dauerhafte volle Erwerbsminderung durch den Träger der Rentenversicherung festgestellt werden muss und diese Entscheidung für die Erwerbsfähigkeit und die Zuordnung zu den Leistungssystemen bindend für alle Sozialleistungsträger ist.

Weitergehende Informationen zu den Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung finden Sie unter www.sozialplattform.de. Hierüber können Sie Ihren Antrag auch online stellen.

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Zuständige Kontaktpersonen