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Gewässerausbau

Kurzbeschreibung

Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage ist der § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).


Kosten

Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.

Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.

Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.

Zuständige Einrichtungen