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Gewässerausbau
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Rechtsgrundlage ist der § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Das Plangenehmigungs- und Planfeststellungsverfahren ist gebührenpflichtig.
Die Mindestgebühr für eine Plangenehmigung beträgt 900,00 €.
Die Mindestgebühr für eine Planfeststellung beträgt 1.100,00 €.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 05.05.2025 - 16:50:27 Uhr
Die wesentliche Umgestaltung, die Herstellung oder Beseitigung eines Gewässers bedarf gemäß § 68 Wasserhaushaltsgesetz einer wasserrechtlichen Genehmigung oder Planfeststellung.
Rechtsgrundlage ist der § 68 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82930/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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