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Regenwasserbehandlung (Genehmigung)
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.
Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.
Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 15:13:10 Uhr
Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.
Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.
Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/82739/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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