Regenwasserbehandlung (Genehmigung)

BIS: Suche und Detail

Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Regenwasserbehandlung (Genehmigung)

Kurzbeschreibung

Niederschlagswasserbehandlungsanlagen ohne bauaufsichtliche Zulassung bedürfen einer wasserrechtlichen Genehmigung.

Beschreibung

Ein Siedlungsgebiet kann im Mischsystem oder Trennsystem entwässert werden.


Rechtsgrundlagen

Rechtsgrundlage für die Genehmigung ist der § 57 Abs. 2 Landeswassergesetz (LWG) NRW.


Kosten

Das Genehmigungsverfahren ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 300,00 €.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson