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Genehmigung von Windenergieanlagen
Kurzbeschreibung
Genehmigung von Windenergieanlagen nach Bundesimmissionsschutzgesetz
Beschreibung
Die Zulassung von Windenergieanlagen erfolgt im Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz. Ein solches ist für Windenergieanlagen über 50 Meter Gesamthöhe immer erforderlich. Dadurch wird sichergestellt, dass durch das geplante Vorhaben keine schädlichen Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren hervorgerufen werden können sowie dem Vorhaben keine anderen öffentlich-rechtlichen Belange entgegenstehen.
Rechtsgrundlagen
Bundesimmissionsschutzgesetz
Zuständige Einrichtungen
- Immissionsschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Bernd Scheipers
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-239
- E-Mail:
- bernd.scheipers@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-495
- E-Mail:
- cornelia.aha@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-909
- E-Mail:
- anke.wolfshohl@kreis-euskirchen.de