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Heimaufsicht / WTG-Behörde

Beschreibung

Die Heimaufsicht ist die zuständige Behörde zur Überwachung von Betreuungseinrichtungen im Sinne des Wohn- und Teilhabegesetzes (WTG NW) und der dazu erlassenen Durchführungsverordnung. Das sind solche Einrichtungen, in denen für Bewohner ein gewisses Maß an struktureller Abhängigkeit besteht. Darunter fallen vor allem vollstationäre Pflegeeinrichtungen sowie Einrichtungen für volljährige Menschen mit Behinderungen. Zentrale Aufgabe der Heimaufsicht ist es, darauf hinzuwirken, dass die Würde, die Interessen und die Bedürfnisse der Bewohner in Betreuungseinrichtungen vor Beeinträchtigungen geschützt werden. Dazu steht die Heimaufsicht mit Information und Beratung für Bewohner, Angehörige, Betreuer, Einrichtungsbetreiber und Interessierte zur Verfügung. Als Ordnungsbehörde überprüft die Heimaufsicht, ob die gesetzlichen Anforderungen an den Betrieb der unter den Geltungsbereich des WTG fallenden Betreuungseinrichtungen von diesen erfüllt werden. Bei Beratungsbedarf zum Leben in einer Betreuungseinrichtung oder wenn Sie Hinweise oder Beschwerden vorbringen möchten, dann können Sie sich an die WTG-Behörde wenden.


Amt/Fachbereich

Teampostfach: heimaufsicht@kreis-euskirchen.de


Weiterführende Informationen

Ergebnisberichte der Heimaufsicht (WTG-Behörde)

Zuständige Einrichtungen