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Erdaufschlüsse z. B. für Gartenbrunnen (Anzeige)
Für die Errichtung von erlaubnisfrei nutzbaren Brunnen (sog. Erdaufschluss) besteht eine Anzeigepflicht.
Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.
Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 05.02.2024 - 13:42:32 Uhr
Für die Errichtung von erlaubnisfrei nutzbaren Brunnen (sog. Erdaufschluss) besteht eine Anzeigepflicht.
Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.
Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/80773/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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