Suche
Erdaufschlüsse z. B. für Gartenbrunnen (Anzeige)
Kurzbeschreibung
Für die Errichtung von erlaubnisfrei nutzbaren Brunnen (sog. Erdaufschluss) besteht eine Anzeigepflicht.
Beschreibung
Unter die erlaubnisfreien Brunnennutzungen fallen zum Beispiel Brunnen zur Gartenbewässerung oder auch Brunnen zur Trinkwasserförderung für private Einzelhaushalte.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die Anzeige ergibt sich aus § 49 Abs. 1 S. 1 Wasserhaushaltsgesetz.
Weiterführende Informationen
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
Kosten
Die Bearbeitung der Anzeige ist gebührenpflichtig. Die Mindestgebühr beträgt 50,00 €.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasser- und Bodenschutz
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-601
- E-Mail:
- dominic.scharrenbroich@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-237
- E-Mail:
- joachim.hunsicker@kreis-euskirchen.de