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Brunnen (Erlaubnis)
Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Zudem sollten Sie im Vorfeld klären, ob sich das betreffende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, auf einer Altlastenfläche oder im Bereich einer Grundwasserbelastung befindet.
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis findet sich in den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Brunnen/Grundwasserentnahmen wird eine Gebühr von mindestens 200 Euro erhoben.
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:12:22 Uhr
Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Zudem sollten Sie im Vorfeld klären, ob sich das betreffende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, auf einer Altlastenfläche oder im Bereich einer Grundwasserbelastung befindet.
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis findet sich in den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/80771/showAufgaben des Teams Wasser- und Bodenschutz
Das Team Wasser- und Bodenschutz nimmt die Aufgaben der Unteren Wasserbehörde, der Wasserverbandsaufsicht und der Unteren Bodenschutzbehörde wahr.
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