Suche
Brunnen (Erlaubnis)
Kurzbeschreibung
Die Wasserentnahme aus einem Brunnen (sog. Grundwasserförderung) bedarf grundsätzlich einer wasserrechtlichen Erlaubnis.
Beschreibung
Zudem sollten Sie im Vorfeld klären, ob sich das betreffende Grundstück in einem Wasserschutzgebiet, auf einer Altlastenfläche oder im Bereich einer Grundwasserbelastung befindet.
Rechtsgrundlagen
Die Rechtsgrundlage für die wasserrechtliche Erlaubnis findet sich in den §§ 8, 9 und 10 Wasserhaushaltsgesetz (WHG).
Weiterführende Informationen
Für Anfragen zur grundsätzlichen Durchführbarkeit einer Brunnenbohrung auf Ihrem Grundstück nutzen Sie bitte das Kontaktformular. Nennen Sie uns dazu die entsprechenden Grundstücksdaten (Gemarkung, Flur, Flurstück), wo die Anlage errichtet werden soll.
Kosten
Für die Erteilung einer Wasserrechtlichen Erlaubnis für erlaubnispflichtige Brunnen/Grundwasserentnahmen wird eine Gebühr von mindestens 200 Euro erhoben.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Wasser- und Bodenschutz
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-237
- E-Mail:
- joachim.hunsicker@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-601
- E-Mail:
- dominic.scharrenbroich@kreis-euskirchen.de