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Geflügelhaltung
Kurzbeschreibung
Beschreibung
Die Newcastle-Krankheit ist eine anzeigepflichtige Tierseuche, die bei Hühnervögeln schwere Verluste verursacht. Besitzer von Hühnern oder Puten sind gesetzlich verpflichtet, alle Tiere ihres Bestandes durch ihren Tierarzt gegen die Newcastle-Krankheit impfen zu lassen. Dies gilt sowohl für gewerbliche als auch Hobbytierhaltungen ab dem ersten Tier. Über die durchgeführten Impfungen sind Nachweise, wie z. B. Impfbescheinigungen oder Tierarztrechnungen, zu führen.
Eine Zuwiderhandlung gegen die Impfpflicht stellt eine Ordnungswidrigkeit gemäß § 32 Absatz 2 Nr. 4 des Tiergesundheitsgesetzes dar und kann mit einer Geldbuße bis zu dreißigtausend Euro geahndet werden.
Bitte entnehmen Sie weitere wichtige Informationen zu Ihrer Geflügelhaltung, insbesondere bezüglich Maßnahmen hinsichtlich der Vorbeugung der Geflügelpest, den nebenstehenden Downloads.
Rechtsgrundlagen
§ 7 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest und die Newcastle-Krankheit in der Fassung vom 20. Dezember 2005
Weiterführende Informationen
Hinweise und Besonderheiten
Ihre Geflügelhaltung ist bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen sowie bei der Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Euskirchen anzumelden. Bitte übersenden Sie hierfür das Anmeldeformular aus der Dienstleistung "Anzeige und Registrierung einer (Nutz-)Tierhaltung" an beide genannten Behörden.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Dr. Jochen Weins
Abteilungsleitung- Telefon:
- 02251 15-590
- E-Mail:
- jochen.weins@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-974
- E-Mail:
- susanne.mauel@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-254
- E-Mail:
- viktoria.wuellenweber@kreis-euskirchen.de