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Ukrainische Fahrerlaubnisinhaber
Kurzbeschreibung
Gültigkeit von ukrainischen Führerscheinen in Deutschland
Beschreibung
Die EU-Kommission hat zwischenzeitlich eine EU-Verordnung vorgelegt, die u. a. vorsieht, dass gültige ukrainische Führerscheine im Gebiet der EU anerkannt werden. Mit Inkrafttreten dieser Verordnung rechtswirksam , ist die o. g. Allgemeinverfügung gegenstandslos geworden.
Folgende Regelung gilt nun laut der Verordnung:
Nach Art. 3 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2022/1280 werden gültige Führerscheine, die von der Ukraine ausgestellt wurden, in der Europäischen Union anerkannt. Inhaber einer gültigen ukrainischen Fahrerlaubnis dürfen somit im Umfang ihrer Berechtigung in Deutschland auch dann Kraftfahrzeuge führen, wenn nach der Begründung des ordentlichen Wohnsitzes im Inland mehr als sechs Monate vergangen sind. Die Erteilung einer deutschen Fahrerlaubnis ist nicht erforderlich. Zudem bedarf es weder einer Übersetzung noch eines Internationalen Führerscheins.
Die Fahrberechtigung gilt bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der nach EU-Recht oder nach nationalem Recht gewährte Schutzstatus endet.
Zuständige Einrichtungen
- Führerscheinstelle
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Fax:
02251 15-695 - E-Mail:
fuehrerscheinstelle@kreis-euskirchen.de
- Fax:
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