Reitkennzeichen und -plaketten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Reitkennzeichen und -plaketten

Kurzbeschreibung

Wer in der freien Landschaft und im Wald mit seinem Pferd ausreitet, muss am Pferd ein Reitkennzeichen inkl. gültiger Reitplakette anbringen.

Beschreibung

Reitkennzeichen und Jahresplaketten können bei der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Euskirchen beantragt werden.

Die Reitkennzeichen und Jahresplakette werden gegen Entrichtung der Reitabgabe (zzgl. Verwaltungsgebühren und Auslagen) von der Unteren Naturschutzbehörde ausgegeben. Das Reitkennzeichen gilt nur mit dem bis zum 31. Dezember des jeweiligen Jahres gültigen Aufkleber.

Es berechtigt zudem zum Reiten in ganz Nordrhein-Westfalen und ist bei jedem Ausritt beidseitig am Zaumzeug des Pferdes anzubringen.

Das Reitkennzeichen bezieht sich auf den/die Pferdehalter/in und nicht auf ein bestimmtes Pferd. Der/die Pferdehalter/in hat dafür zu sorgen, dass aufgezeichnet wird, wer jeweils mit seinem Pferd geritten ist.


Rechtsgrundlagen

§ 62 Landesnaturschutzgesetz NRW


Rechtsbehelf

Ordnungswidrigkeit

Wer ohne ein gültiges Reitkennzeichen in der freien Landschaft oder im Wald reitet, begeht eine Ordnungswidrigkeit, welche durch die Untere Naturschutzbehörde mit einem Bußgeld geahndet werden kann.


Kosten

Private Nutzung:

  • Erste Erteilung des Reitkennzeichens einschließlich Jahresplakette: 40,50 € (25 € Reitabgabe + 15,50 € Gebühren und Auslagen)
  • Verlängerung (nur Jahresplakette): 30,50 € (25 € Reitabgabe + 5,50 € Gebühren und Auslagen)

 

Reiterhöfe / Gewerbliche Nutzung:

  • Erste Erteilung des Reitkennzeichens einschließlich Jahresplakette: 90,50 € (75 € Reitabgabe + 15,50 € Gebühren und Auslagen)
  • Verlängerung (nur Jahresplakette): 80,50 € (75 € Reitabgabe + 5,50 € Gebühren und Auslagen)

 

Für die Erhebung der Reitabgabe wird Ihnen durch die Untere Naturschutzbehörde ein gesonderter Gebührenbescheid zugesandt.

Mit der Reitabgabe werden ausschließlich die bestehenden Reitwege unterhalten und instandgesetzt, aber auch ggf. neue angelegt. Die Reitabgabe kommt somit wieder den Reiterinnen und Reitern zugute. Je mehr Reiterinnen und Reiter also regelmäßig die Abgaben für die Reiterplakette bezahlen, desto besser können Reitwege gepflegt bzw. neu angelegt werden.