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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
WohnberechtigungsscheinKurzbeschreibung
Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines
Beschreibung
Bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0) und bei einem Wohnsitz im Stadtgebiet Mechernich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0) für die Ausstellung des Wohnberechtigungsscheines.
Erforderliche Unterlagen
Sie benötigten für die Antragstellung folgende Unterlagen:
- Einkommensnachweise
- Personalausweis oder Reisepass
- ggf. Geburtsurkunden oder Familienstammbuch für weitere Familienmitglieder
Weitere Informationen
Öffentlich geförderte Wohnungen sollen grundsätzlich nur an Personen vermietet werden, deren Einkommen die im sozialen Wohnungsbau maßgebende Einkommensgrenze nicht überschreitet.
Hierzu erhalten diese Personen auf Antrag einen sogenannten "Wohnberechtigungsschein".
Die Städte Euskirchen und Mechernich sind eigenständig für die Ausgabe der Wohnberechtigungsscheine zuständig.
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- Anmeldung oder höhere Vertrauensstufe erforderlich
Zuständige Einrichtung
- Abteilung Bauen und Wohnen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-513 - Fax:
02251 15-551
- Telefon:
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Zuständige Kontaktperson
-
- Telefon:
- 02251 15-541
- E-Mail:
- silvia.frohn@kreis-euskirchen.de