Reisebestimmungen für Heimtiere

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Reisebestimmungen für Heimtiere

Kurzbeschreibung

Regelungen zur Einreise mit Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union (EU)

Beschreibung

Beim Grenzübertritt innerhalb der EU wird ein Heimtierausweis verlangt, indem die wirksame Tollwutschutzimpfung vermerkt ist. Dem Heimtierausweis muss das Tier eindeutig zugeordnet werden können, das heißt das Tier muss mittels Mikrochip identifizierbar und die Kennzeichnungsnummer im Pass eingetragen sein.

Für die Einfuhr von Hunden, Katzen und Frettchen in die Europäische Union beachten Sie bitte folgende Voraussetzungen:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtiere-einreiseregelung.html

Es gelten folgende Regelungen für Reisen mit Hunden, Katzen und Frettchen innerhalb der EU:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/heimtierausweis.html

Weitere Auskünfte erhalten Sie außerdem beim zuständigen Veterinaramt.


Rechtsgrundlagen

Verordnung (EU) Nr. 576/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates in Verbindung mit der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 577/2013 der Kommission


Weitere Informationen

Tipps zur Reiseplanung mit Tieren:

https://www.bmel.de/DE/themen/tiere/haus-und-zootiere/reiseplanung-tiere.html