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Tierkörperbeseitigung

Kurzbeschreibung

Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden. 

Beschreibung

Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.

Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.

Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.


Rechtsgrundlagen

Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.