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Tierkörperbeseitigung
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden.
Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.
Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.
Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 15.02.2024 - 10:20:14 Uhr
Tierkörper, Tierkörperteile und tierische Erzeugnisse müssen nach den Vorschriften des Tierkörperbeseitigungsgesetzes unschädlich beseitigt werden.
Die Tierkörperbeseitigung ist eine Maßnahme der Tierseuchenbekämpfung.
Die Abholung von Tierkörpern erfolgt im Kreis Euskirchen durch die SecAnim GmbH, Telefon: 02306/92709-0 oder 02306/92709-21.
Die Höhe der anfallenden Gebühren entnehmen Sie bitte der Homepage der SecAnim.
Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG) und Verordnung (EG) Nr. 1069/2009.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/73200/showVeterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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