Fleischuntersuchungen, Schlachten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Fleischuntersuchungen, Schlachten

Kurzbeschreibung

Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"

Beschreibung

Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.

Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:

  • Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)

 

Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.


Amt/Fachbereich

Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung


Hinweise und Besonderheiten

Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.