Suche ...
Fleischuntersuchungen, Schlachten
Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:09:02 Uhr
Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/71973/showVeterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
39