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Fleischuntersuchungen, Schlachten
Kurzbeschreibung
Haus- bzw. Hofschlachtung, Fleischkontrolle, "Fleischbeschaubezirk"
Beschreibung
Eine Haus- bzw. gewerbliche Schlachtung muss einem zuständigen amtlichen Tierarzt oder einem Fleischkontrolleur frühzeitig gemeldet werden, damit eine termingerechte Fleisch- und Schlachttieruntersuchung erfolgen kann.
Bei folgenden Tieren muss die Fleisch- und Schlachttieruntersuchung durchgeführt werden:
- Rinder, Schweine, Schafe und Ziegen, Pferde, Gehegewild (Damwild / Wildschweine)
Schlachtgeflügel (Hühner, Puten) unterliegen gesonderten Bestimmungen.
Amt/Fachbereich
Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Hinweise und Besonderheiten
Die Aufteilung der Fleischuntersuchungsbezirke und die zuständigen Fleischkontrolleure finden sie im Download.
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Veterinärwesen u. Lebensmittelüberwachung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-251
- E-Mail:
- alexandra.kuefen@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-250
- E-Mail:
- sandra.koller@kreis-euskirchen.de