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Fachaufsichtsbeschwerde
Kurzbeschreibung
Allgemeine Informationen:
Die Fachaufsichtsbeschwerde ist ein auf Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit gerichteter Rechtsbehelf.
Sie richtet sich an den Vorgesetzten oder die Aufsichtsbehörde, der bzw. die die Fachaufsicht innehat. Die Fachaufsicht kann dabei auch bei einem anderen Verwaltungsträger liegen. So kann die Fachaufsicht über Maßnahmen des Bürgermeisters einer Gemeinde beim Landrat (in seiner Funktion als Landesbehörde) liegen, die Fachaufsicht über Maßnahmen des Landrats (in seiner Funktion als Kreisbehörde) beim Regierungspräsidenten (als Landesbehörde).
Die übergeordnete Behörde muss über diesen Rechtsbehelf entscheiden.
Wenn Sie eine Fachaufsichtsbeschwerde einreichen möchten, können Sie diese per E-Mail oder auf postalischem Wege an den Landrat richten. Alternativ können Sie ebenfalls das Kontaktformular nutzen.
E-Mail-Adresse:
buergerservice@kreis-euskirchen.de
Anschrift:
Kreis Euskirchen
Jülicher Ring 32
53879 Euskirchen
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Stabsstelle Landratsbüro
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-319
- Telefon:
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Fabian Köster-Schmücker
Persönlicher Referent des Landrates / Stabsstellenleitung- Telefon:
- 02251 15-319
- E-Mail:
- fabian.koester-schmuecker@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-1542
- E-Mail:
- corinna.lawlor@kreis-euskirchen.de