Exportbestimmungen für Nutztiere und Pferde

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Exportbestimmungen für Nutztiere und Pferde

Kurzbeschreibung

Anmeldung für Exporte von Nutztieren und Pferden

Beschreibung

Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren und Pferden sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten. In der Regel müssen die Tiere von einer amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigung begleitet sein. Beim Vorliegen der Voraussetzungen wird diese von den amtlichen Tierärzten der Kreisverwaltung Euskirchen ausgestellt. Auskunft über die Bestimmungen für die Verbringung zwischen den Mitgliedsstaaten der EU können die Tierärzte der Kreisverwaltung geben. Die Voraussetzungen für den Export von Nutztieren in Drittstaaten sind bei den Botschaften und Konsulaten des jeweiligen Zielstaates zu erfragen.


Rechtsgrundlagen

Beim Verbringen bzw. Export von Nutztieren sind die gesetzlichen Bestimmungen der Europäischen Union bzw. der Drittstaaten zu beachten.


Erforderliche Unterlagen

Bitte senden Sie die ausgefüllte Transportanmeldung zwecks Anmeldung des Exportes per E-Mail an veterinaeramt@kreis-euskirchen.de oder per Fax an 02251 - 15 555.


Amt/Fachbereich

Abteilung für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung