BHV1-Freiheitsbescheinigung eines Rinderbestandes

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

BHV1-Freiheitsbescheinigung eines Rinderbestandes

Kurzbeschreibung

Antrag auf Ausstellung einer amtstierärztlichen Bescheinigung zur BHV1-Freiheit eines Rinderbestandes

Beschreibung

Der Begriff BHV-1 ist die Abkürzung für den Krankheitserreger Bovines Herpes Virus Typ 1. Eine Infektion mit diesem Erreger verursacht bei Rindern eine hochansteckende Virusallgemeinerkrankung, die meist akut verläuft. Es handelt sich um eine anzeigepflichtige Tierseuche, die für den Menschen ungefährlich ist. Rinderhalter müssen die Rinder Ihres Bestandes in regelmäßigen Abständen auf BHV1 untersuchen lassen.


Rechtsgrundlagen

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Infektion Typ 1 (BHV1-Verordnung)


Erforderliche Unterlagen

Bitte übersenden Sie den Antrag auf Ausstellung einer BHV1-Bescheinigung per E-Mail (veterinaeramt@kreis-euskirchen.de) oder per Fax (02251 - 15 555).


Amt/Fachbereich

Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (39)


Weitere Informationen

Verordnung zum Schutz der Rinder vor einer Infektion mit dem Bovinen Herpesvirus Typ 1 (BHV1-Verordnung)

Merkblatt für Landwirte, Viehhändler und Tierärzte zum Verbringen von Rindern: https://www.lanuv.nrw.de/fileadmin/lanuv/verbraucher/pdf/2017_06_20_merkblatt_fuer_Landwirte_Viehhaendler_Tieraerzte_zum_Verbringen_von_Rindern.pdf


Voraussetzungen

Einhaltung der Untersuchungspflichten auf BHV1 gemäß BHV1-Verordnung.