Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen

Als Berufskraftfahrer müssen Sie die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nachweisen, um einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu erhalten.

Dieser Nachweis ersetzt die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Bis zum im Führerschein eingetragenen Ablaufdatum behält die Schlüsselzahl 95 ihre Gültigkeit;

ein Fahrerqualifizierungsnachweis muss vor dessen Ablauf nicht beantragt werden.


Erforderliche Unterlagen

- Antragsformular Fahrerqualifizierungsnachweis

- gültiges Ausweisdokument

- EU-Kartenführerschein

- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)

- Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung


Kosten

Die Gebühr beträgt zwischen 32,50 € - 51,10 €

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.

Zuständige Einrichtung