Berufskraftfahrerqualifizierung und Weiterbildung

Allgemeine Informationen

Als Berufskraftfahrer müssen Sie die Teilnahme an einer Grundqualifikation oder Weiterbildung nachweisen, um einen Fahrerqualifizierungsnachweis (FQN) zu erhalten.

Dieser Nachweis ersetzt die bisherige Schlüsselzahl 95 im Führerschein als Nachweis der Berufskraftfahrerqualifikation. Bis zum im Führerschein eingetragenen Ablaufdatum behält die Schlüsselzahl 95 ihre Gültigkeit;

ein Fahrerqualifizierungsnachweis muss vor dessen Ablauf nicht beantragt werden.

- Antragsformular Fahrerqualifizierungsnachweis

- gültiges Ausweisdokument

- EU-Kartenführerschein

- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)  (Es können weiterhin analoge Lichtbilder akzeptiert werden. Zudem haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einer Fotostation erstellen zu lassen. Digitale Lichtbilder von externen Dienstleistern, die über eine Cloud oder einen QR-Code zum Abruf bereitgestellt werden, dürfen aus rechtlichen Gründen für den Führerschein nicht genutzt werden.)

- Nachweis über die Grundqualifikation oder Weiterbildung

Letzte Änderung: 08.05.2025 12:59 Uhr