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Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen

Sie können Ihre ausländische Fahrerlaubnis in eine deutsche Fahrerlaubnis umschreiben lassen.

Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines EU- oder EWR - Staates erfolgt in der Regel prüfungsfrei.

Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines Anlage 11 FeV - Staates erfolgt anhand der folgenden Tabelle:

Anlage 11 Fahrerlaubnisverordnung

Ab dem 01.06.2022 werden die Staaten Albanien, Gibraltar, Kosovo, Moldau und das Vereinigte Königreich in die Anlage 11 aufgenommen. Hierbei entfällt dann für die meisten Führerscheine die Pflicht, eine theoretische oder praktische Prüfung abzulegen. Anträge, von Fahrerlaubnisinhabern aus diesen Staaten, können bereits jetzt nach der neuen Rechtslage bearbeitet werden.

Die Umschreibung einer Fahrerlaubnis eines Dritt-Staates erfolgt unter Ablegung einer theoretischen und praktischen Führerscheinprüfung. Zur Prüfung werden Sie durch eine Fahrschule zugelassen. Begründet der Inhaber einer Fahrerlaubnis eines Dritt-Staates einen ordentlichen Wohnsitz im Inland, besteht die Berechtigung zum Führen von Kraftfahrzeugen der im Ausland erworbenen Klassen noch sechs Monate.


Erforderliche Unterlagen

- Antragsformular Umschreibung ausländische Fahrerlaubnis

- gültiges Ausweisdokument

- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)

- ausländischer Führerschein, ggfs. mit amtlicher Übersetzung

- Meldebescheinigung aus der hervorgeht, wann die Einreise nach Deutschland erfolgte


bei einer Fahrerlaubnis aus einem Dritt-Staat zusätzlich

- Anmeldebestätigung der Fahrschule

- Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)

- Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe


Weiterführende Informationen

Der ausgestellte Führerschein ist nur gegen Abgabe des ausländischen Führerscheins auszuhändigen. Die Fahrerlaubnisbehörde sendet ihn über das Kraftfahrt-Bundesamt an die Stelle zurück, die ihn ausgestellt hat, wenn mit dem betreffenden Staat eine entsprechende Vereinbarung besteht. In den anderen Fällen nimmt sie den Führerschein in Verwahrung.

Er darf nur gegen Abgabe des auf seiner Grundlage ausgestellten inländischen Führerscheins wieder ausgehändigt werden. 

Verwahrte Führerscheine können nach drei Jahren vernichtet werden.


Kosten

Die Gebühr beträgt zwischen 36,30 € - 57,20 €

Zusätzlich fallen 5,10 € für den Direktversand des Führerscheins an.

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.

Zuständige Einrichtungen