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Entsiegelungspartnerschaft
Kurzbeschreibung
Von Grau zu Grün – Schaffen Sie Platz für mehr Grün
Beschreibung
Das Auswahlverfahren
Wir möchten den Bürgerinnen und Bürgern aus dem Kreis Euskirchen einen Anreiz geben ihre privaten Flächen, wie etwa Schottergärten oder Parkplätze, zu entsiegeln. Im Gegenzug bekommen Sie dafür eine naturnahe Bepflanzung auf ihrem Grundstück von uns finanziert und umgesetzt.
Die Bürgerinnen und Bürger können sich ab dem 16. Oktober bis zum 16. November 2024 für eine Entsiegelungspartnerschaft mit dem Kreis Euskirchen bewerben. Dazu müssen Sie nur den Antrag für eine Entsiegelungspartnerschaft mit dem Kreis Euskirchen ausfüllen und ein Foto von der versiegelten Fläche sowie eine Kopie des Grundbucheintrags hochladen.
Die Flächen werden im Anschluss von der Kreisverwaltung mithilfe eines Punktesystems bewertet und ausgewählt. Die Bewertungskriterien des Punktesystems beruhen auf einer Klimarisikoanalyse und der Flächengröße (größere Flächen bekommen mehr Punkte).
Die Flächen der Bewerberinnen und Bewerber bei denen von der Kreisverwaltung ein Klimarisiko festgestellt wurde, bekommen innerhalb weniger Wochen nach Ablauf der Bewerbungsfrist vom Kreis einen schriftlichen Bescheid, der sie zur Teilnahme an der Entsieglungspartnerschaft berechtigt.
Die ausgewählten Bürgerinnen und Bürger haben dann nach Erhalt des Bescheids zwei Monate lang Zeit, ihre Fläche zu entsiegeln und schicken anschließend als Nachweis der Entsiegelung ein zweites Foto an eine von der Kreisverwaltung im Bescheid angegebenen E-Mail-Adresse.
Bei einer Schottergartenentsiegelung muss erst der Schotter oder Kies entfernt werden und dann der sich darunter befindliche Trennvlies bzw. die Kunststofffolie. Zu guter Letzt muss der Boden pflanzfertig vorbereitet sein – also mit einem Krail oder einer Grabegabel gelockert und umgegraben werden. Das bei der Entsieglung entfernte Material ist ordnungsgemäß zu entsorgen. Bei einem Schottergarten darf der Schotter, wenn er mit Boden und Kompost vermischt wird, auch ökologisch aufgewertet werden und auf der Fläche verbleiben.
Bei einer asphaltierten oder mit Pflastersteinen versiegelten Fläche, muss erst der Asphalt bzw. die Pflastersteine entfernt werden, dann der Unterbau entfernt werden und zuletzt wie beim Schottergarten der Boden pflanzfertig vorbereitet werden.
Bei allen sonstigen versiegelten Flächen, müssen noch einmal genauere Informationen eingeholt werden. Dazu geben Sie uns einfach im Antragsformular im Feld: Weitere Anmerkungen den Hinweis, dass Sie hier weitere Informationen zur fachgerechten Entsiegelung von uns brauchen.
Rahmenbedingungen der Entsiegelungspartnerschaft
Alle Bürgerinnen und Bürger sowie alle Gewerbetreibenden aus dem Kreis können sich für eine Entsiegelungspartnerschaft bewerben. Es müssen nur zwei Voraussetzungen erfüllt werden:
- die Fläche liegt im Kreisgebiet
- der Antrag wird vom Grundstückseigentümer gestellt
Ohne den positiven Bescheid der Kreisverwaltung besteht jedoch keinerlei Anspruch auf eine Begrünung für ihre zu entsiegelnde Fläche. Nach dem Erhalt des Bescheids für eine Entsieglungspartnerschaft haben Sie 2 Monate Zeit, die Fläche fachgerecht, wie im Leitfaden beschrieben, zu entsiegeln. Die zu entsiegelnde Fläche muss eine Größe von mindestens 10 qm betragen und sollte 200 qm nicht überschreiten. In begründeten Fällen kann der Zeitraum zur Entsiegelung auf Antrag verlängert werden. Flächen, die bereits entsiegelt wurden, sind von der Partnerschaft ausgeschlossen. Die Bürgerinnen und Bürger, die von uns eine kostenlose Bepflanzung erhalten haben, verpflichten sich im Gegenzug die Pflanzen für mindestens 12 Jahre zu bewässern und zu pflegen.
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Zuständige Einrichtungen
- Kreisentwicklung und Planung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-8840
- E-Mail:
- jonathan.schulze@kreis-euskirchen.de