Eigenheimförderung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Eigenheimförderung

Kurzbeschreibung

Gefördert wird selbst genutztes Wohneigentum.

Beschreibung

Der Kreis Euskirchen bewilligt Darlehen für Eigentumsmaßnahmen nach den Wohnraumförderungsbestimmungen des Landes NRW (WFB) für Familien und Haushalte, die die festgelegte Einkommensgrenze einhalten und sofern weitere Fördervoraussetzungen erfüllt sind.

Grundsätzliches

Nach Eigentumsübertragung aber noch vor Bezug des Objektes kann ein Antrag auf Förderung von Modernisierungsmaßnahmen im Zusammenhang mit dem Objekt gestellt werden.

Darüber hinaus können Darlehen für Baumaßnahmen, die aufgrund des konkreten, individuellen Bedarfs von Schwerbehinderten erforderlich sind oder werden, zusätzlich bewilligt werden.

Die Förderobjekte sind von den Antragstellerinnen und Antragstellern und/oder ihren Angehörigen (§ 29 Nummer 1 Satz 2 WFNG NRW) dauerhaft zu eigenen Wohnzwecken zu nutzen.

Gemäß Ziff. 1.1 WFB besteht auf Bewilligung und Fördermittel kein Rechtsanspruch.

Fördervoraussetzungen

Haushalte mit mindestens einem Kind und/oder einer schwerbehinderten Person, deren Einkommen innerhalb der vorgegebenen Einkommensgrenze liegt.

 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson