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Fliegende Bauten Gebrauchsabnahme
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar
§ 78 BauO
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Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 14:47:57 Uhr
Fliegende Bauten sind bauliche Anlagen, die geeignet und bestimmt sind, an verschiedenen Orten wiederholt aufgestellt und zerlegt zu werden. Baustelleneinrichtungen und Baugerüste sind keine Fliegenden Bauten
Zuständige Baukontrolleure
Herr Denis Bänsch - Schleiden, Kall, und Hellenthal
Herr Paul Kuhn - Bad Münstereifel (ohne Gemarkung: Arloff, Iversheim, Kalkar), Blankenheim und Weilerswist
Herr Jürgen Rhein - Dahlem, Nettersheim, Arloff, Iversheim, Kalkar
§ 78 BauO
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/57208/showDie Abteilung Bauen und Wohnen ist daran interssiert, alle Bauherrinnen/Bauherren umfassend über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Bauens zu unterrichten. Wie die geringe Zahl der Streitverfahren ausweist, zahlt sich eine intensive Beratung für alle Beteiligten aus. Trotz vieler Einsparungen im öffentlichen Dienst will der Kreis Euskirchen auch in Zukunft dem Bürger eine qualifizierte und gute Bauberatung anbieten, um der Bauherrin/dem Bauherrn zu helfen, ihr/sein Wunschhaus im Einklang mit allen Vorschriften und möglichst ohne Rechtsstreitverfahren zu verwirklichen.
Zur Steigerung der Bürgernähe und Servicequalität steht Ihnen daher der "Bürger-Service-Bauen" des Kreises Euskirchen zur Verfügung. Auf allgemeine Fragen rund um das Thema Bauen sowie zum Verfahrensstand des Baugenehmigungsverfahrens erhalten Bauherren und Entwurfsverfasser hier persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg, schnellstmöglich verlässliche und kompetente Auskunft. Gleichzeitig werden über den "Bürger-Service-Bauen" die persönlichen Beratungsgespräche beim zuständigen Bezirkssachbearbeiter zeitnah koordiniert. Durch die so vereinbarten Beratungstermine entfallen Ihnen unnötige Wartezeiten und Ihre zuständigen Sachbearbeiter können sich gezielt vorbereiten.
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