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Verfahrensfreie Bauvorhaben, Beseitigung von Anlagen
Der Auflistung des § 62 Bauordnung NRW entnehmen Sie, welche Bauvorhaben verfahrensfrei und die Beseitigung welcher baulichen Anlagen verfahrensfrei sind.
Hier ist jedoch zu beachten, dass die Genehmigungsfreiheit nach den §§ 61 bis 63, 78 und 79 Absatz 1 Satz 1 sowie die Beschränkung der bauaufsichtlichen Prüfung nach § 64 nicht von der Verpflichtung zur Einhaltung der Anforderungen entbindet, die durch öffentlich-rechtliche Vorschriften an Anlagen gestellt werden, und lassen die bauaufsichtlichen Eingriffsbefugnisse unberührt.
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 23.07.2024 - 12:07:12 Uhr