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Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen

Wurde eine Fahrerlaubnis durch Urteil, Strafbefehl oder Ordnungsverfügung rechtskräftig oder bestandskräftig entzogen, so kann frühestens 6 Monate vor Ablauf einer verhängten Sperrfrist ein Antrag auf Neuerteilung der entzogenen Fahrerlaubnis gestellt werden.


Erforderliche Unterlagen

Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Fahrerlaubnis Neuerteilung
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • aktuelles behördliches Führungszeugnis (zu beantragen bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt)

zusätzlich bei den Führerscheinklassen AM, A1, A2, A, B, BE, L und T:

  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe

zusätzlich bei den Führerscheinklassen C1, C1E, C, CE, D1, D1E, D und DE:

  • Zeugnis oder Gutachten über die körperliche oder geistige Eignung (nicht älter als 1 Jahr) gemäß Anlage 5 Abs. 1 Fahrerlaubnisverordnung
  • Zeugnis oder Gutachten eines Augenarztes (nicht älter als 2 Jahre) gemäß Anlage 6 Fahrerlaubnisverordnung

 zusätzlich bei den Führerscheinklassen D1, D1E, D und DE:

  •  Zusatzuntersuchung gemäß Anlage 5 Nr. 2 Fahrerlaubnisverordnung

Kosten

Gebühren

Die Gebühr für die Neuerteilung einer entzogenen Fahrerlaubnis liegt derzeit zwischen 70,00 und 120,00 €. Die Höhe ist abhängig vom jeweiligen Arbeitsaufwand. Zusätzlich fallen 5,10 € für den Direktversand des Führerscheins an.