Führerschein - Ersatz wegen Diebstahl oder Verlust
Allgemeine Informationen
Bei Diebstahl oder Verlust Ihres Führerscheins stellen wir Ihnen auf Antrag einen neuen Führerschein aus.
Falls der bisherige Führerschein noch kein EU-Kartenführerschein war und von einer anderen Behörde ausgestellt worden ist, muss dort von Ihnen zunächst ein Auszug aus dem Führerscheinregister (Karteikartenabschrift) angefordert werden.
Erforderliche Unterlagen
- Antragsformular Ersatzführerschein Verlust/Diebstahl
- gültiges Ausweisdokument
- biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm) (Es können weiterhin analoge Lichtbilder akzeptiert werden. Zudem haben Sie hier vor Ort die Möglichkeit, digitale Lichtbilder an einer Fotostation erstellen zu lassen. Digitale Lichtbilder von externen Dienstleistern, die über eine Cloud oder einen QR-Code zum Abruf bereitgestellt werden, dürfen aus rechtlichen Gründen für den Führerschein nicht genutzt werden.)
- eingescannte Unterschrift (bei Online-Antrag)
Gebühren
- 44,40 €
- ggfs. 5,10 € für eine Ausnahmegenehmigung
Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.
Letzte Änderung: 08.05.2025 12:56 Uhr