Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

Kurzbeschreibung

Allgemeine InformationenFührerschein mit 17

17-jährige Jugendliche, die ihre Fahrprüfung der Klassen B und / oder BE bestanden haben, dürfen schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren. Das Fahren unter 18 ist allerdings an Auflagen und Bedingungen geknüpft.

Der oder die Jugendliche muss einen Antrag auf begleitendes Fahren stellen. Der Antrag auf begleitetes Fahren kann frühestens mit 16,5 Jahren gestellt werden. Außerdem müssen die Begleitpersonen eine entsprechende Erklärung unterzeichnen.

Die Prüfbescheinigung ist nur in Deutschland gültig.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular mit Stempel der Fahrschule
  • Zustimmung gesetzlicher Vertreter
  • Angaben zur Begleitperson
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • Sehtestbescheinigung (nicht älter als 2 Jahre)
  • Nachweis über die Schulung in Erster Hilfe
  • Kopie des Ausweises und Führerscheins jeder angegebenen Begleitperson, von der eine Einverständniserklärung vorliegt.

Hinweise und Besonderheiten

Prüfbescheinigung und Begleitperson


a) Prüfbescheinigung für Jugendliche

Nach bestandener Fahrprüfung bekommen sie eine Prüfbescheinigung. Diese gilt dann als Nachweis für die Erlaubnis, bereits vor dem 18. Geburtstag fahren zu dürfen. Mit 18 wird dann ein regulärer Führerschein ausgestellt.

b) Auflagen und Bedingungen für begleitendes Fahren

Bis zum 18. Geburtstag darf der Fahranfänger nur mit einer erfahrenen Begleitperson fahren! 

Für diese Begleitperson gelten folgende Vorgaben:

    • Sie muss ihren eigenen Führerschein mitführen und bei Kontrollen auf Verlangen vorzeigen
    • Sie darf nicht unter Alkoholeinfluss (0,25 mg / l oder mehr Atemalkohol oder 0,5 Promille oder mehr Blutalkohol) oder unter Betäubungsmittelwirkung stehen. Verstöße gegen die Auflagen führen zur unverzüglichen Einziehung der Prüfbescheinigung.


Die Begleitperson muss darüber hinaus

    • namentlich in der Prüfbescheinigung eingetragen sein. Es können auch mehrere Begleitpersonen eingetragen werden,
    • mindestens 30 Jahre alt sein und seit mindestens 5 Jahren eine Fahrerlaubnis der Klasse  B (früher Klasse 3) besitzen,
    • sich damit einverstanden erklären, dass die Führerscheinstelle eine Registerauskunft einholt. Begleitpersonen dürfen maximal 1 Punkt im Fahreignungsregister haben.

Die Begleitperson soll dem Jugendlichen als Ansprechpartner zur Verfügung stehen, um Sicherheit beim Führen eines Kraftfahrzeugs zu vermitteln. Zur Erfüllung dieser Aufgaben soll die begleitende Person Rat erteilen oder kurze Hinweise geben.


Kosten

Es fallen folgende Gebühren an:

  • 44,70 Euro als Antragsgebühren für einen Führerschein auf Probe und zusätzlich
  • 11,30 Euro für jede Begleitperson
  • 7,70 Euro für die Prüfbescheinigung

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.