Digitale Fahrerkarte

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Digitale Fahrerkarte

Kurzbeschreibung

Allgemeine Informationen

Fahrerkarte Bundesrepublik Deutschland

EG Fahrerkarte

Die Fahrer von Kraftfahrzeugen, die zur Güterbeförderung dienen und deren zulässiges Gesamtgewicht einschließlich Anhänger oder Sattelanhänger über 3,5 t beträgt, haben Aufzeichnungen über die Lenk- und Ruhezeiten zu führen. Gleiches gilt für Fahrer von Kraftfahrzeugen zur Personenbeförderung mit mehr als 8 Fahrgastplätzen.

Der Antragsteller muss seinen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland haben. Der Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde (Führerscheinstelle) zu stellen.

Von einem Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland ist grundsätzlich auszugehen, wenn der Antragsteller wegen persönlicher oder beruflicher Bindung gewöhnlich, d.h. mindestens 185 Tage im Jahr, im Inland wohnt. Sofern diese Frist noch nicht erreicht ist, kann der Antragsteller auch glaubhaft machen (z.B. durch Miet- oder Arbeitsvertrag), dass sein Aufenthalt auf mehr als 185 Tage ausgerichtet ist.

Sollte der Antragsteller noch im Besitz eines alten grauen oder rosa Führerscheins sein, dann besteht die Verpflichtung, diesen zunächst in einen EU-Kartenführerschein umzutauschen. Die Fahrerkarte darf nicht vor Ausgabe des EU-Kartenführerscheines ausgehändigt werden.

Die Fahrerkarte ist fünf Jahre gültig. Der Antrag auf Verlängerung der Gültigkeit muss spätestens 15 Werktage und darf frühestens 6 Monate vor Ablauf der Gültigkeit bei der zuständigen Führerscheinstelle gestellt werden. Der neue Gültigkeitszeitraum schließt an das alte Ablaufdatum an. Es wird jeweils eine neue Fahrerkarte gefertigt.


Erforderliche Unterlagen

  • Antragsformular Fahrerkarte
  • gültiges Ausweisdokument
  • biometrisches Lichtbild (Größe 35 x 45 mm)
  • gültiger EU- bzw. EWR-Kartenführerschein
  • ggfls. bisherige Fahrerkarte

Hinweise und Besonderheiten

Defekt der Fahrerkarte

Bei Beschädigung oder Fehlfunktion der Fahrerkarte geben Sie die Karte unverzüglich an die zuständige Führerscheinstelle zurück. Die nicht funktionsfähige Fahrerkarte wird zur Überprüfung an das Kraftfahrt-Bundesamt versandt. Bis zur Aushändigung der neuen Fahrerkarte sind die entsprechenden Ausdrucke aus dem digitalen Kontrollgerät zu machen.

Diebstahl oder Verlust der Fahrerkarte

Bei Diebstahl oder Verlust ist innerhalb von 7 Werktagen eine Ersatzkarte zu beantragen. Bei Diebstahl der Fahrerkarte ist immer eine polizeiliche Anzeige zu erstatten.


Kosten

Die Gebühr für die Ausstellung der Fahrerkarte beträgt 46,00 €.

Bitte sehen Sie bei postalischer Zusendung des Antrags davon ab, die Gebühren vorab zu überweisen oder in Bar mit dem Antrag abzusenden. Sie erhalten nach Bearbeitung Ihres Antrags einen Gebührenbescheid.

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Zuständige Einrichtung