Einsichtnahme in Bauakten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Einsichtnahme in Bauakten

Kurzbeschreibung

Nehmen Sie Einblick in die Bauakte

Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0)

Beschreibung

Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.

 

 


Hinweise und Besonderheiten

Sie können die Akteneinsicht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n durchführen lassen. Diese/r muss mit einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Ebenso sind entsprechende Ausweiskopien von der/dem Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin vorzulegen.

 

Bitte beachten Sie, das zur Akteneinsicht vorher ein entsprechender Termin zu vereinbaren ist.


Kosten

Das Anfertigen von Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien ist gebührenpflichtig. 


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Zuständige Einrichtung