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Einsichtnahme in Bauakten
Nehmen Sie Einblick in die Bauakte
Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0)
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.
Das Anfertigen von Zeichnungen, Pausen oder Fotokopien ist gebührenpflichtig.
Sie können die Akteneinsicht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n durchführen lassen. Diese/r muss mit einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Ebenso sind entsprechende Ausweiskopien von der/dem Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin vorzulegen.
Bitte beachten Sie, das zur Akteneinsicht vorher ein entsprechender Termin zu vereinbaren ist.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 11.04.2024 - 08:31:06 Uhr
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Bei einem Grundstück im Stadtgebiet Euskirchen ist die Stadtverwaltung Euskirchen zuständig (Tel.: 02251/14-0), bei einem Grundstück im Stadtgebiet Mechernich und im Stadtgebiet Zülpich ist die Stadtverwaltung Mechernich die zuständige Behörde (Tel.: 02443/49-0)
Sofern Sie Eigentümerin beziehungsweise Eigentümer eines Grundstücks sind, können Sie die archivierten Bauakten einsehen. Damit andere Personen keinen Einblick in Ihre Daten erhalten, müssen Sie sich hierfür mit Personalausweis legitimieren.
Sie können die Akteneinsicht auch durch eine/n Bevollmächtigte/n durchführen lassen. Diese/r muss mit einer schriftlichen Bevollmächtigung ihre/seine Berechtigung nachweisen. Ebenso sind entsprechende Ausweiskopien von der/dem Bevollmächtigten und des Vollmachtgebers bzw. der Vollmachtgeberin vorzulegen.
Bitte beachten Sie, das zur Akteneinsicht vorher ein entsprechender Termin zu vereinbaren ist.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/55640/showDie Abteilung Bauen und Wohnen ist daran interssiert, alle Bauherrinnen/Bauherren umfassend über die technischen und rechtlichen Möglichkeiten des Bauens zu unterrichten. Wie die geringe Zahl der Streitverfahren ausweist, zahlt sich eine intensive Beratung für alle Beteiligten aus. Trotz vieler Einsparungen im öffentlichen Dienst will der Kreis Euskirchen auch in Zukunft dem Bürger eine qualifizierte und gute Bauberatung anbieten, um der Bauherrin/dem Bauherrn zu helfen, ihr/sein Wunschhaus im Einklang mit allen Vorschriften und möglichst ohne Rechtsstreitverfahren zu verwirklichen.
Zur Steigerung der Bürgernähe und Servicequalität steht Ihnen daher der "Bürger-Service-Bauen" des Kreises Euskirchen zur Verfügung. Auf allgemeine Fragen rund um das Thema Bauen sowie zum Verfahrensstand des Baugenehmigungsverfahrens erhalten Bauherren und Entwurfsverfasser hier persönlich, telefonisch oder auf elektronischem Weg, schnellstmöglich verlässliche und kompetente Auskunft. Gleichzeitig werden über den "Bürger-Service-Bauen" die persönlichen Beratungsgespräche beim zuständigen Bezirkssachbearbeiter zeitnah koordiniert. Durch die so vereinbarten Beratungstermine entfallen Ihnen unnötige Wartezeiten und Ihre zuständigen Sachbearbeiter können sich gezielt vorbereiten.
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