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Veranstaltungen in Natur und Landschaft
Kurzbeschreibung
Für Veranstaltungen in der freien Landschaft ist grundsätzlich die Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde erforderlich.
Beschreibung
Die Vielfalt, Eigenart und herausragende Schönheit der Natur und Landschaft im Kreis Euskirchen wird durch die Festsetzung von Natur- und Landschaftsschutzgebieten erhalten und entwickelt. Hierzu gelten in den Schutzgebieten besondere Schutzvorschriften, um die Belastungen so gering wie möglich zu halten und somit auch zukünftigen Generationen das Erleben von Natur und Landschaft zu ermöglichen. Auch im Rahmen von Veranstaltungen sind daher die Vorschriften zu beachten.
Was bedeutet dies für meine Veranstaltung?
Im Rahmen der Veranstaltungsplanung sollten Sie prüfen, ob Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebiete betroffen sein könnten.
In allen Naturschutzgebieten gilt ein generelles Veranstaltungsverbot, da die Natur hier besonders schutzwürdig und schutzbedürftig ist. Der Schutz der Natur hat hier einen besonderen Stellenwert. Daher sollte bereits bei der Planung von Veranstaltungen darauf geachtet werden, dass Naturschutzgebiete unberührt bleiben.
Darüber hinaus ist in allen Naturschutzgebieten und Landschaftsschutzgebieten das Errichten baulicher Anlagen verboten, auch wenn diese keiner baurechtlichen Genehmigung bedürfen. Dies gilt zum Beispiel für Tribünen, Beleuchtungsanlagen, Versorgungsstationen usw.
Dennoch besteht die Möglichkeit eine Zustimmung für Ihre Veranstaltung bei der Unteren Naturschutzbehörde zu beantragen. In besonderen Ausnahmefällen kann auch in diesen Gebieten eine Genehmigung erteilt werden.
Bitte beantragen Sie die Veranstaltung mindestens 3 Wochen vorher.
Beschreiben Sie in Ihrem Antrag möglichst detailliert die geplante Veranstaltung, hierdurch können Auswirkungen auf Natur und Landschaft einfacher geprüft werden. Von entscheidender Bedeutung ist die genaue Lage der Veranstaltung (z.B. Streckenverlauf bei Marathon, Tribüne, Parkmöglichkeiten, Versorgungsstationen usw.).
Gebietszuständigkeiten:
- Bad Münstereifel / Zülpich: Frau Birgit Merten-Reimann
- Blankenheim: Herr Axel Jakob
- Dahlem: Frau Stephanie Esser
- Euskirchen / Kall: Frau Anne Hänfling
- Hellenthal / Schleiden / Weilerswist: Herr Jannik Fuest
- Mechernich: Frau Rebekka Vogel
- Nettersheim: Frau Friederike Koch
Rechtsgrundlagen
Bundesnaturschutzgesetz
Landschaftspläne im Kreis Euskirchen
Erforderliche Unterlagen
Formloser Antrag mit folgenden Angaben:
- Veranstalter
- Datum der Veranstaltung
- Teilnehmerzahl
- Zeitraum der Veranstaltung
- Art / Zweck der Veranstaltung
- Ort / Strecke der Veranstaltung
- Weitere Details (Parkkonzept, Beschallung, Beleuchtung, Versorgungsstationen, sonstige bauliche Anlagen, Streckenmarkierungen usw.)
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
- Naturschutz
-
- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
Frau Rebekka Vogel
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-964
- E-Mail:
- rebekka.vogel@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-183
- E-Mail:
- birgit.merten-reimann@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-372
- E-Mail:
- axel.jakob@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-536
- E-Mail:
- anne.haenfling@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-431
- E-Mail:
- jannik.fuest@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-579
- E-Mail:
- friederike.koch@kreis-euskirchen.de