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Zoo
Kurzbeschreibung
Die Errichtung, Erweiterung, wesentliche Änderung und der Betrieb eines Zoos bedarf der Genehmigung der Unteren Naturschutzbehörde.
Beschreibung
Zoo im Sinne des BNatSchG sind „dauerhafte Einrichtungen, in denen lebende Tiere wild lebender Arten zwecks Zurschaustellung während eines Zeitraums von mindestens sieben Tagen im Jahr gehalten werden“.
Rechtsgrundlagen
§ 42 Bundesnaturschutzgesetz
Hinweise und Besonderheiten
Zoos sind auch nach tierschutzrechtlichen Vorschriften genehmigungspflichtig (§ 11 Tierschutzgesetz).
Kosten
100 € bis 2.500 €
Verwandte Dienstleistungen
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- Naturschutz
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-1318
- E-Mail:
- anita.klinkhammer@kreis-euskirchen.de