Entsorgernummer

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Entsorgernummer

Kurzbeschreibung

Die Entsorgernummer dient der Kennzeichnung des Entsorgungsunternehmens im Rahmen der abfallrechtlichen Nachweisführung (Entsorgungsnachweise, Sammelentsorgungsnachweise, Begleitscheine, Übernahmescheine, Notifizierungen).

Beschreibung

Sie benötigen eine Entsorgernummer, wenn in Ihre Anlage Abfälle übernommen werden sollen, deren Entsorgung nach den Vorschriften des § 50 des Kreislaufwirtschaftsgesetzes in Verbindung mit der Nachweisverordnung oder nach EG-Vorschriften einer Überwachung unterliegt. Dies kann das Deponieren, Behandeln, Verwerten oder Lagern von Abfällen betreffen.

Die Entsorgernummer beinhaltet Informationen über den Standort der Entsorgungsanlage. Sie wird für eine bestimmte Anlage erteilt und kann nicht für andere Einrichtungen verwendet werden.

Bitte beachten Sie:
Die Vergabe einer Entsorgernummer stellt keine Genehmigung dar, Abfälle zu lagern oder zu behandeln. Sie dient lediglich der Verwendung in den zur Nachweisführung vorgeschriebenen Formularen sowie zu statistischen Zwecken.

Die Entsorgernummer wird von der für den Entsorger zuständigen Behörde vergeben. Das sind in Nordrhein-Westfalen die zuständigen Abfallbehörden (Untere Abfallwirtschaftsbehörde oder Bezirksregierung). 

Zur Vergabe der Entsorgernummer für Ihre Anlage reichen Sie bitte folgende Unterlagen formlos in Verbindung mit nebenstehendem ausgefüllten Antragsformular ein:

  • Auflistung der jeweiligen Abfallschlüssel und -bezeichnungen nach gültigen Abfallverzeichnisverordnung (AVV) für deren Entsorgung in Ihrer Anlage eine Zulassung vorliegt.
  • Kopie des Genehmigungsbescheides, der Ihnen den Betrieb Ihrer Anlage erlaubt (Genehmigung nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz, wasserrechtliche Genehmigung, Bauartzulassung o.ä.; ggf. mehrere Bescheide).
  • Soweit nicht im Genehmigungsbescheid enthalten:
    • Angabe des genauen Standortes Ihrer Entsorgungsanlage (Anschrift, Gemarkung, Flur, Flurstück).
    • Falls Antragsteller und Genehmigungsinhaber nicht identisch sind, sollten dem Antrag Informationen über Umfirmierungen, Firmenverkäufe etc. beigefügt werden.
    • Anlagenbeschreibung und Darstellung des Betriebsablaufes

Befinden sich mehrere Entsorgungsanlagen auf einem (Betriebs-) Gelände, die technisch oder genehmigungsrechtlich eigenständig sind, so wird für jede Anlage eine eigene Entsorgernummer vergeben. Daher ist für jede Anlage ein separater Antrag zu stellen.

Bei mobilen Entsorgungsanlagen, die an verschiedenen Standorten eingesetzt werden, wird die Entsorgernummer von der zuständigen Behörde am Hauptsitz des Unternehmens vergeben.


Kosten

Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 28.2.6.10 ist für die Vergabe von Abfallerzeugernummern gemäß § 28 Nachweisverordnung eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben.


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