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Erzeugernummer
Kurzbeschreibung
Eine Erzeugernummer braucht jeder Gewerbebetrieb, in dem jährlich mehr als 2.000 Kilogramm gefährliche Abfälle anfallen.
Beschreibung
Die Erzeugernummer dient dem Führen von Nachweisen und soll den Gewerbebetrieb eindeutig identifizieren. Im Kreis Euskirchen beginnen die Erzeugernummern mit "E366". Die Nummer wird unter Verwendung des unten angegebenen Formulares bei der Unteren Abfallwirtschaftsbehörde beantragt.
Die erteilte Erzeugernummer gilt zeitlich unbegrenzt. Bei Umzug oder wesentlicher Änderung des Betriebs kann allerdings eine neue Nummer erforderlich sein.
Im Allgemeinen ist sie an die Anfallstelle gekoppelt, d.h. Firmen mit mehreren Standorten führen ggf. mehrere Erzeugernummern, die jeweils bei der für den Standort zuständigen Behörde beantragt werden müssen. Auch Großbaustellen, von denen Abfälle direkt entsorgt werden, bekommen eine eigene Erzeugernummer. Abfälle aus kleineren Bauvorhaben, Montage- oder Reparaturarbeiten werden zweckmäßig nach entsprechender Vereinbarung von der ausführenden (=abfallerzeugenden) Firma unter deren Erzeugernummer entsorgt.
Die Zuteilung der Abfallerzeugernummer ist keine Genehmigung! Wenn Sie Ihr Betriebsgrundstück neu einrichten oder anders nutzen wollen als bisher, brauchen Sie eine baurechtliche oder eventuell eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung.
Rechtsgrundlagen
Verordnung über die Nachweisführung bei der Entsorgung von Abfällen (Nachweisverordnung - NachwV)
Amt/Fachbereich
Untere Abfallwirtschaftsbehörde
Kosten
Gemäß der allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung NRW, Tarifstelle 28.2.6.10 ist für die Vergabe von Abfallerzeugernummern gemäß § 28 Nachweisverordnung eine Verwaltungsgebühr von 50,00 Euro zu erheben.
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-235
- E-Mail:
- frank.kerz@kreis-euskirchen.de