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Fischerprüfung, Fischereischein
Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sicher gestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
50 € Prüfungsgebühr
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 23.07.2024 - 12:40:19 Uhr
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https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/45599/showSicherheit u. Ordnung
In der Abt. Sicherheit u. Ordnung (Abt. 32) werden folgende Aufgabenbereiche wahrgenommen:
- Allgemeine Ordnungsangelegenheiten
- Ausländerangelegenheiten
- Jagd u. Fischerei
- Gewerbe, Schwarzarbeit
- Bußgelder
- Schornsteinfegerwesen