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Dienstleistungsinformationen
Bezeichnung
Fischerprüfung, FischereischeinBeschreibung
Grundsätzlich muss jeder, der angeln will, Inhaber eines Fischereischeines sein. Die Erteilung eines Fischereischeines setzt voraus, dass eine Fischerprüfung erfolgreich abgelegt wurde. Dadurch wird sicher gestellt, dass nur solche Personen die Fischerei ausüben, die hierzu die erforderlichen Kenntnisse besitzen.
Kosten
50 € Prüfungsgebühr
Verwandte Dienstleistungen
Zuständige Einrichtung
- Abteilung Sicherheit u. Ordnung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktperson
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- Telefon:
- 02251 15-225
- E-Mail:
- wolfgang.bannert@kreis-euskirchen.de