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Jagdschein, Falknerjagdschein & Jägerprüfung
Beschreibung
Jagdschein, Falknerjagdschein
Wer die Jagd ausüben möchte, ist verpflichtet einen gültigen Jagdschein mit sich zu führen. Die erste Erteilung ist davon abhängig, dass der Bewerber eine nach dem Bundesjagdgesetz vorgeschriebene Jägerprüfung bestanden hat.
Wer die Beizjagd ausüben will, braucht hierzu einen Falknerjagschein (Falknerprüfung, eingeschränkte Jägerprüfung und Beizerlaubnis). Die eingeschränkte Jägerprüfung wird bei der örtlich zuständigen Unteren Jagdbehörde abgelegt. Informationen zur Falknerprüfung sind beim Landesamt für Ernährungswirtschaft und Jagd Nordrhein-Westfalen in Düsseldorf erhätlich (s. nebenstehende Infobox).
Jägerprüfung
Zur Vorbereitung auf die Jägerprüfung werden von der Kreisjägerschaft Euskirchen Lehrgänge angeboten.
Geschäftsstelle Kreisjägerschaft Euskirchen e.V.
Kölnstr 16
53909 Zülpich
Tel.: 02252 / 950100
Mobil: 0151 / 55498211
Fax: 02252 / 950101
Internet: http://www.kjs-euskirchen.de
E-Mail: JJKurs@KJS-euskirchende
Durch die Verordnung zur Durchführung des Landesjagdgesetzes (Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung – DVO LJG-NRW) vom 31. März 2010 wurde die Verordnung über die Jägerprüfung geändert bzw. neu gefasst. Einen Auszug aus der Landesjagdgesetzdurchführungsverordnung finden Sie im Downloadbereich.
Weitere Informationen zur Jägerprüfung und zur Jagdscheinerteilung erhalten Sie direkt bei der Unteren Jagdbehörde.
Die aktuellen Termine der Jägerprüfung finden Sie im Veranstaltungskalender.
Downloads
Zuständige Einrichtungen
- Abteilung Sicherheit u. Ordnung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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- Telefon:
- 02251 15-224
- E-Mail:
- jasmin.doering@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-225
- E-Mail:
- wolfgang.bannert@kreis-euskirchen.de