Kommunalaufsicht

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Kommunalaufsicht

Kurzbeschreibung

Die Kommunalaufsicht des Kreises ist Aufsichtsbehörde über die kreisangehörigen Städte und Gemeinden.

Bestimmte Maßnahmen, die eine Stadt /Gemeinde treffen möchte, müssen nach der Gemeindeordnung der Kommunalaufsicht angezeigt oder von ihr genehmigt werden. Die Kommunalaufsicht prüft dann die Rechtmäßigkeit der Maßnahme. Um eine rechtmäßige Aufgabenerfüllung durch die Gemeinden zu sichern, besitzt der Landrat als Kommunalaufsicht weitreichende Befugnisse: angefangen bei der Möglichkeit, sich jederzeit über das Handeln der Gemeinde informieren zu können, bis hin zur Aufhebung rechtswidriger Beschlüsse eines Gemeinderates bzw. rechtswidriger Anordnungen eines Bürgermeisters.

Zuständige Einrichtungen

Zuständige Kontaktperson