Bildungsscheck NRW

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Bildungsscheck NRW

Beschreibung

Bildungsscheck NRW – Betrieblicher Zugang

Der betriebliche Bildungsscheck unterstützt Unternehmen mit bis zu 50 Mitarbeitenden bei den Kosten für berufliche Weiterbildungen. Pro Bildungsscheck können die Hälfte der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- Euro, übernommen werden.

Jährlich können Betriebe zehn Bildungsschecks beantragen und somit bis zu 5000,- Euro an Fortbildungskosten sparen.

Ihre Ansprechpartnerin:

Kreis Euskirchen - Struktur und Wirtschaftsförderung
Romina Bobrowski
Tel. 02251 -15 189
romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de
www.kreis-euskirchen.de

Bildungsscheck NRW –Individueller Zugang

Der individuelle Bildungsscheck unterstützt Beschäftigte, Selbständige und Berufsrückehrende bei beruflichen Weiterbildungskosten. Pro Bildungsscheck können die Hälfte der Weiterbildungskosten, jedoch maximal 500,- Euro, übernommen werden.

Bedingungen:
• Ihr Wohnsitz liegt in Nordrhein-Westfalen.
• Ihr zu versteuerndes Jahreseinkommen liegt zwischen:
0,00 € bis 40.000 € bei einzeln veranlagten Personen
0,00 € bis 80.000 € bei gemeinsam veranlagten Personen

Ihre Ansprechpartner:innen:

Berufsbildungszentrum
Euskirchen
Sandra Lutz
Tel. (02251) 149-106
slutz@bze-euskirchen.de

https://bze-euskirchen.de/de/

Wirkstatt e.V.
Abdulsattar Bakkar
Tel 02251- 5066315
wirkstatt@wirkstatt-ev.de
https://wirkstatt-ev.de


Weitere Informationen

⚡ ACHTUNG: Einstellung des betrieblichen Förderprogrammes Bildungsscheckberatung zum 31.12.2023 ⚡

 

Das Land NRW hat kurzfristig darüber informiert, dass aufgrund veränderter Schwerpunktsetzung die Förderprogramme zum #Bildungsscheck im sogenannten betrieblichen Zugang sowie zur Potenzial- und Transformationsberatung zum 31.12.2023 eingestellt werden. Betriebliche Bildungs- und Beratungsschecks können daher nur noch in diesem Jahr ausgegeben werden, die Einlösung kann auch noch im kommenden Jahr erfolgen.

 

Bei Interesse melden Sie sich bitte umgehend bei unserer Kollegin Romina Bobrowski unter romina.bobrowski@kreis-euskirchen.de oder telefonisch unter 02251 15 189.

 

Bei Bedarf können Anträge noch bis zum 20.12.2023 gestellt werden!

Zuständige Einrichtung

Zuständige Kontaktperson