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Schülerfahrtkosten, Schülerticket
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für das Land NW haben Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in NRW Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten durch den Schulträger bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 €, wenn sie
• das Berufsgrundschuljahr,
• die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, - die Berufsfachschule oder
• die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen und der Schulweg grundsätzlich mehr als 5 km beträgt.
Die Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt grundsätzlich durch Erwerb des Schülertickets. In einigen Ausnahmefällen ist eine weitere Erstattung von Schülerfahrkosten für Freifahrberechtigte durch den
Schulträger möglich. Hierzu zählen insbesondere:
• ein Aufpreis zur Nutzung des Taxibusses, wenn kein reguläres Bus- bzw. Bahnangebot besteht
• Gewährung einer Wegstreckenentschädigung für Schülerinnen und Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist
• Fahrkostenerstattung für Fahrten zum Praktikum, falls nicht die Möglichkeit besteht, die Praktikumsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Weitere Infos hierzu finden Sie im Merkblatt zur Übernahme der Schülerfahrtkosten (Schülerticket).
Wichtig! Informieren Sie sich, wer der Schulträger Ihrer Schule ist.
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
Downloads
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten (Praktikum)
- Antrag auf Erstattung der Schülerfahrkosten
- Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten (Berufskolleg Eifel in Kall)
- Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten (Hans-Verbeek-Schule)
- Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten (St.-Nikolaus-Schule)
- Merkblatt zur Übernahme von Schülerfahrkosten (Thomas-Eßer-Berufskolleg)
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 13.01.2025 - 15:15:36 Uhr
Verwandte Dienstleistungen
Schülerfahrtkosten, Schülerticket
Schulbus, Schülerfahrkarte, Jahreskarte, GB_2, ABT_40, TEAM_40_2
• das Berufsgrundschuljahr,
• die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, - die Berufsfachschule oder
• die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen und der Schulweg grundsätzlich mehr als 5 km beträgt.
• ein Aufpreis zur Nutzung des Taxibusses, wenn kein reguläres Bus- bzw. Bahnangebot besteht
• Gewährung einer Wegstreckenentschädigung für Schülerinnen und Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist
• Fahrkostenerstattung für Fahrten zum Praktikum, falls nicht die Möglichkeit besteht, die Praktikumsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Weitere Infos hierzu finden Sie im Merkblatt zur Übernahme der Schülerfahrtkosten (Schülerticket).
Wichtig! Informieren Sie sich, wer der Schulträger Ihrer Schule ist.
Nach der Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO) für das Land NW haben Schüler mit Wohnsitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in NRW Anspruch auf Erstattung notwendiger Schülerfahrkosten durch den Schulträger bis zu einem Höchstbetrag von 100,00 €, wenn sie
• das Berufsgrundschuljahr,
• die Vorklasse zum Berufsgrundschuljahr, - die Berufsfachschule oder
• die Fachschule für Sozialpädagogik besuchen und der Schulweg grundsätzlich mehr als 5 km beträgt.
Die Übernahme der Schülerfahrkosten erfolgt grundsätzlich durch Erwerb des Schülertickets. In einigen Ausnahmefällen ist eine weitere Erstattung von Schülerfahrkosten für Freifahrberechtigte durch den
Schulträger möglich. Hierzu zählen insbesondere:
• ein Aufpreis zur Nutzung des Taxibusses, wenn kein reguläres Bus- bzw. Bahnangebot besteht
• Gewährung einer Wegstreckenentschädigung für Schülerinnen und Schüler, denen die Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel nicht möglich oder nicht zumutbar ist
• Fahrkostenerstattung für Fahrten zum Praktikum, falls nicht die Möglichkeit besteht, die Praktikumsstelle mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen
Weitere Infos hierzu finden Sie im Merkblatt zur Übernahme der Schülerfahrtkosten (Schülerticket).
Wichtig! Informieren Sie sich, wer der Schulträger Ihrer Schule ist.
Schülerfahrkostenverordnung (SchfkVO)
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/38300/show
Schulverwaltung
Der Kreis Euskirchen ist Träger von zwei Berufskollegs und vier Förderschulen im Kreis Euskirchen und übernimmt die Schulverwaltungsaufgaben in diesem Bereich
40.2
001
Jülicher Ring
32
53879
Euskirchen
Frau
Alexandra
Walendy
D2.050
02251 15-919
02251 15-0
alexandra.walendy@kreis-euskirchen.de
Frau
Tina
Holte
Teamleitung
D2.052
02251 15-191
02251 15-338
tina.holte@kreis-euskirchen.de