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Unschädlichkeitszeugnis
Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück. So kann ein Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen veräußert werden, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 19.02.2024 - 09:41:00 Uhr
Das Unschädlichkeitszeugnis ist eine amtliche Bescheinigung zur vereinfachten Durchsetzung einer Rechtsänderung an einem Grundstück. So kann ein Teil eines belasteten Grundstücks frei von Belastungen veräußert werden, falls diese Rechtsänderung für die Berechtigten unschädlich ist. In diesem Fall kann ein Unschädlichkeitszeugnis beantragt werden. Die Zustimmung der Berechtigten ist nicht notwendig. Ein Unschädlichkeitszeugnis kann beispielsweise bei Abtretung einer geringen Straßenlandfläche ausgestellt werden.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/34048/showGeoinformation, Vermessung und Kataster
Neben den Bereichen Feldern Geoinformation, Vermessung und Kataster ist die Geschäftsstelle des Gutachterausschusses in der Abteilung 62 angesiedelt.
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