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Abgabe von Geobasisdaten - Liegenschaftsbuch, Liegenschaftskarte, Topografische u. sonstige Karten

Beschreibung

Es ist auch möglich, einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte/Flurkarte online zu bestellen.

Bei der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster erhalten Sie u. a.:

  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte (Flurkarte - analog/digital) - auf Wunsch mit Grenzlängen und/oder Grenzabständen
  • Auszüge aus der Liegenschaftskarte können Sie auch eigenständig unter Liegenschaftskartenbestellung Online erstellen
  • Flurstücks- und Eigentumsnachweis (Buchnachweise – analog/digital)
  • Auszüge aus den Liegenschaftskatasterakten (z.B. Vermessungsrisse, Vermessungspunktdaten. –analog/digital)
  • Auskünfte aus dem Liegenschaftskataster
  • Digitale Geobasisdaten in unterschiedlichen Datenformaten (z.B. Vektordaten mit und ohne Objektstruktur, Rasterdaten)
  • Digitale Orthophotos
  • Identitäts- und Grenzbescheinigungen
  • Historische Karten des Kreises Euskirchen (farbige Reproduktionen von Katasterurkarten)
  • Historische topographische Karten  (Kartenaufnahme der Rheinlande der Rheinlande durch Tranchot und Müffling von 1801 - 1828 im Maßstab 1 : 25000)

 

Topographische Karten und andere digitale Daten der Landesvermessung werden vom Geodatenzentrum NRW abgegeben. Eine Übersicht über diese Produkte mit Inhalten und Preisen erhalten Sie im Online-Shop des  Geodatenzentrums .

Über die Internetanwendung  TIM-Online der Bezirksregierung Köln, Abteilung Geobasis NRW können topographische Geobasisdaten kostenfrei eingesehen werden.


Rechtsgrundlagen


Hinweise und Besonderheiten

Personenbezogene Daten dürfen aus Gründen des Datenschutzes nur an GrundstückseigentümerInnen und Personen, die ihr berechtigtes Interesse darlegen können, abgegeben werden. Andere Auszüge dürfen von allen BürgerInnen beantragt werden.

Der Antrag kann schriftlich oder persönlich im Bürgerservice der Abteilung Geoinformation, Vermessung und Kataster im Kreishaus Euskirchen gestellt werden.


Verfahrensablauf

Anträge auf Erstellung von Nachweisen des Liegenschaftskatasters können schriftlich, per Fax oder per E-Mail, gestellt werden. Liegenschaftskarten sind auch online im Direktabruf möglich. Für mündliche Auskünfte oder Einsicht in die Unterlagen des Liegenschaftskatasters setzen Sie sich bitte mit unserem Bürgerservice in Verbindung.


Kosten

Name Typ Kosten Beschreibung
Analoge Standardausgaben ... als Papierausdruck oder pdf-Datei im Format bis einschließlich DIN A3 Digitale Daten Gebuehr 30,00 EUR Liegenschaftskarte (Flurkarte): Für größere Formate bis einschließlich DIN A0 wird jeweils die doppelte Gebühr erhoben. Für die Eintragung von Maßen, Eigentümern oder Flächen wird zusätzlich eine Zeitgebühr berechnet. Diese beträgt je angefangene Arbeitsviertelstunde 25€.
und Digitale Daten Gebuehr 25,00 EUR Bestandsdaten aus dem Liegenschaftskataster (z.B. NAS, Shape, DXF, TIFF, GeoTIFF): Zeitgebühr (25 € je angefangene Arbeitsviertelstunde) bei Zusammenstellung durch die Behörde

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