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Ausfuhrkennzeichen
Kurzbeschreibung
Ein Ausfuhrkennzeichen dient zur dauerhaften Überführung eines Fahrzeuges ins Ausland. Das Fahrzeug wird aus dem deutschen Zulassungssystem gelöscht.
Erforderliche Unterlagen
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- kann die Zuständigkeit der Zulassungsbehörde Euskirchen nicht über die Haltereigenschaft erbracht werden, muss die örtliche Zuständigkeit mittels eines Kaufvertrages, welcher im Kreis Euskirchen geschlossen worden sein muss, nachgewiesen werden.
- bei ausländischen Fahrzeugpapieren: Kaufvertrag über den Erwerb eines Gebrauchtfahrzeuges
- ZB II / Fahrzeugbrief
- bei angemeldeten Fahrzeugen: ZB I /Fahrzeugschein und amtliche Kennzeichenschilder
- bei außerbetriebgesetzten/abgemeldeten Fahrzeugen: ZB I
- Versicherungsbestätigung (gelb dreifach)
- Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung des Fahrzeughalters
- bei juristischen Personen: Handelsregister-Auszug, Vollmacht (s.u.), Ausweis, Bescheinigung der Gewerbemeldestelle
- bei Erledigung durch Dritte: Vollmacht und Personalausweis der bevollmächtigten Person
- bei minderjährigen Fahrzeughaltern: schriftliche Einwilligung und Personalausweis eines Erziehungsberechtigten
- Prüfbericht der Hauptuntersuchung gemäß § 29 StVZO
- SEPA-Lastschriftmandat (Halterunterschrift zwingend vorgeschrieben)
Das Fahrzeug muss zur Identifizierung am gleichen Tag, während der Öffnungszeit, vorgeführt werden. Es ist ratsam, sich im Vorfeld darüber zu informieren, wo der Hersteller des Fahrzeuges die Fahrzeug-Ident-Nummer/Fahrgestellnummer eingeschlagen hat. Das Typenschild kann nicht anerkannt werden.
Kosten
Gebühren: 34,60 € - 76,70 €
Bei finanzierten Fahrzeugen können bis zu 20,40 € Zusatzkosten anfallen.
Onlinedienstleistung
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Zuständige Einrichtungen
- KFZ-Zulassung
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-850 - Fax:
02251 15-290 - E-Mail:
sva@kreis-euskirchen.de
- Telefon:
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