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Berufe des Gesundheitswesens
Beschreibung
Angehörige der nichtakademischen Heilberufe, die ihren Beruf selbstständig ausüben wollen und Arbeitgeber, die Angehörige dieser Berufe beschäftigen wollen, sind verpflichtet, vor erstmaliger Ausübung der beruflichen Tätigkeit dem Kreis oder der kreisfreien Stadt als zuständiger Behörde eine beglaubigte Kopie der Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung und einen Nachweis über die Staatsangehörigkeit vorzulegen. Sie sind verpflichtet, der zuständigen Behörde den Beginn und die Beendigung der beruflichen Tätigkeit zu melden (§ 1 a GBerG).
Weiterführende Informationen
Wenn Sie die Prüfung zum
- Heilpraktiker oder
- Heilpraktiker Psychotherapie
ablegen möchten, wenden Sie sich bitte an das Gesundheitsamt der Stadt Köln,
Telefon 0221 - 221 24747
Eine Heilpraktikererlaubnis, beschränkt auf das Fachgebiet "Physiotherapie" ist zu beantragen bei:
Landeshauptstadt Düsseldorf
Gesundheitsamt
Abt. 53/12.2
Kölner Straße 180
40227 Düsseldorf
Telefon: 0211-89 97277 Fax: 0211-89 37277
E-Mail: gesundheitsberufe@duesseldorf.de
Informationen zur Berufsanerkennung nichtakademischer Heilberufe bzw. zu Gleichwertigkeitsprüfungen für nichtakademische Heilberufe für EU- und Drittstaatenangehörige in Nordrhein-Westfalen finden sie hier oder Sie wenden sich direkt an das Landesprüfungsamt für Medizin, Psychotherapie und Pharmazie bei der Bezirksregierung Düsseldorf
Tel.-Nr.: 0211/475-4265
Kosten
Bei Verlangen einer Bestätigung der Anmeldung wird eine Gebühr in Höhe von 25,00 € fällig.
Onlinedienstleistung
Zuständige Einrichtungen
- Gutachterwesen, Medizinalaufsicht
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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- Telefon:
02251 15-480
- Telefon:
-
Zuständige Kontaktpersonen
-
- Telefon:
- 02251 15-962
- E-Mail:
- nadine.altunoez-vitt@kreis-euskirchen.de