Amtsärztliche Gutachten

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Amtsärztliche Gutachten

Beschreibung

Amtsärztliche Gutachten

(z. B. Einstellungsuntersuchungen; Begutachtungen zur Dienstfähigkeit; Begutachtungen bei Dienstunfällen; Beurteilungen zur Pflegebedürftigkeit, Haftfähigkeit, Verhandlungsfähigkeit u. ä.)

werden auf Anforderung von

  •         Bundesbehörden,
  •         Landesbehörden, 
  •         Kommunalbehörden und
  •         Gerichten

erstellt, soweit dies durch bundes- oder landesrechtliche Regelungen vorgeschrieben ist und die zu begutachtende Person mit erstem Wohnsitz im Kreis Euskirchen gemeldet ist. Die Termine sind schriftlich oder telefonisch zu vereinbaren.

Einstellungsuntersuchungen für den öffentlichen Dienst werden nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung durchgeführt.


Hinweise und Besonderheiten

Personalausweis, Impfausweis und der Untersuchungsauftrag des Arbeitgebers sind vorzulegen.


An wen wenden

Zur Kontaktaufnahme wenden Sie sich bitte an: Tel. 02251/15 458 oder per E-Mail an gutachten@kreis-euskirchen.de

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