Masern-Impfung

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Dienstleistungsinformationen

Bezeichnung

Masern-Impfung

Kurzbeschreibung

Fehlende Masernimpfung - Meldung einer Einrichtung nach § 20 IfSG

Beschreibung

  1. Was ist das Masernschutzgesetz?
    Beim Masernschutzgesetz handelt es sich um eine Änderung des bundesrechtlichen Infektionsschutzgesetzes (IfSG). Die masernspezifischen Regelungen finden sich in § 20
    Abs. 8 bis 14 IfSG.
  2. Besteht eine Masern-Impfpflicht?
    Nein, es besteht keine Masern-Impfpflicht. Es besteht allerdings eine Pflicht zur Vorlage von bestimmten Nachweisen im Sinne des § 20 Abs. 9 Satz 1 IfSG

  3. Für wen gilt die Nachweispflicht?
    Die Nachweispflicht gilt in den Schulen / Kitas / Gemeinschaftseinrictungen für alle Schülerinnen und Schüler (Kinder) sowie Lehrkräfte und andere in diesen Einrichtungen tätigen Personen, die ab dem 01.01.1971 geboren sind (§ 20 Abs.8 Satz 1 IfSG).

Mittels der folgenden Meldung können Schulen / Kitas oder sonstige Gemeinschaftseinrichrungen ihrer Meldepflicht nachkommen.


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