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Vorsorgevollmacht, Betreuer bestellen
Beschreibung
Ab sofort können alle Bürgerinnen und Bürger ihre Vorsorgevollmacht im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer eintragen lassen. Durch eine Vorsorgevollmacht können Bürgerinnen und Bürger einen anderen Menschen bevollmächtigen, ihre Angelegenheiten zu besorgen, wenn sie durch Unfall, Krankheit oder Alter zu einem späteren Zeitpunkt dazu selbst nicht mehr in der Lage sein sollten. Wurde für einen solchen Fall niemand bevollmächtigt, muss das Vormundschaftsgericht für den betroffenen Menschen einen Betreuer bestellen. Die Gerichte haben häufig Schwierigkeiten festzustellen, ob ein Betreuungsbedürftiger eine Vorsorgevollmacht verfasst hat.
Die Vorsorgevollmacht kann über das Internet oder per Post an das Zentrale Vorsorgeregister bei der Bundesnotarkammer gemeldet werden. Auch der Notar oder Rechtsanwalt, der bei der Errichtung rechtlich beraten hat, kann weiterhelfen.
Das Zentrale Vorsorgeregister erhebt für die Eintragung aufwandsbezogene Gebühren, die abhängig vom gewählten Verfahren sind. In üblichen Fällen entstehen einmalige Gebühren im Bereich zwischen 10 und 20 €.
Standort:
Am Schwalbenberg 5
53879 Euskirchen
Verwandte Dienstleistungen
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Zuständige Einrichtungen
- Schwerbehindertenrecht, Elterngeld, Betreuungen
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- Jülicher Ring 32
- 53879 Euskirchen
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Zuständige Kontaktpersonen
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Herr Daniel Dierschke
Teamleitung- Telefon:
- 02251 15-943
- E-Mail:
- daniel.dierschke@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-672
- E-Mail:
- gabriele.boehmer@kreis-euskirchen.de
-
- Telefon:
- 02251 15-127
- E-Mail:
- ute.hoffmann@kreis-euskirchen.de
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- Telefon:
- 02251 15-632
- E-Mail:
- maria.kreuzberg@kreis-euskirchen.de