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Schwerbehindertenrecht
Die Feststellung einer Behinderung sowie der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erfolgt im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht im Team Schwerbehindertenrecht, Bundeselterngeld- u. -zeit des Kreises Euskirchen.
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.
Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.
Zuständige Kontaktpersonen
Zuständige Einrichtungen
- Kreishaus
- Strasse: Jülicher Ring Hausnummer:32
- Postleitzahl: 53879 Ort:Euskirchen
Verkehrsanbindung
Mit der Stadtverkehr Euskirchen GmbH (SVE) ab Bahnhof Euskirchen Stadtbus-Linie 872: Kreishaus/DRK
Letzte Änderung: 30.06.2025 - 11:43:32 Uhr
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Die Feststellung einer Behinderung sowie der Grad der Behinderung (GdB) nach dem Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) erfolgt im Rahmen des Feststellungsverfahrens nach dem Schwerbehindertenrecht im Team Schwerbehindertenrecht, Bundeselterngeld- u. -zeit des Kreises Euskirchen.
Das Feststellungsverfahren nach dem Schwerbehindertenrecht umfasst die Anträge auf Feststellung des Grades der Behinderung sowie auf Änderung des Grades der Behinderung.
Die Verlängerung der Schwerbehindertenausweise kann bei den Städten und Gemeinden des Kreises Euskirchen erfolgen.
https://serviceportal.kreis-euskirchen.de/suche/-/vr-bis-detail/dienstleistung/12797/showBeschreibung
Aufgabengebiet:
- Schwerbehindertenrecht
- Bundeselterngeld- u. -elternzeitgesetz (BEEG)
- Kündigungsschutzverfahren